Holding Gesellschaft gründen
Was ist eine Holding und welche Vorteile bietet die Gründung einer Holding Gesellschaft?
Die allgemeinen Vorteile einer Holding Gesellschaft sind überwiegend bekannt, doch haben Sie sich schon einmal mit den enormen Vorzügen einer Doppelten Holding oder auch Holding Gesellschaft mit Auslandsbezug intensiv beschäftigt?
Wir von Privacy Management Group sind davon überzeugt, unser Beitrag zum Thema Holding Gesellschaft wird Ihnen sowohl wertvolle Fakten, als auch einige Aha-Erlebnisse liefern. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gern für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch zu Verfügung.
Allgemein Die oftmals bereits bekannten Vorteile einer Holding
Die überwiegend bekannten Vorteile einer Holding Gesellschaft sind
- steuerliche Vorteile,
- eine verbesserte Risikostreuung,
- eine hohe Unternehmenskontinuität;
- die Möglichkeiten einer exakten Steuerung der eigenen Liquidität,
- die erhöhte Liquidität bei der Veräußerung von Anteilen,
- die vielfältigen Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung,
- die Möglichkeit der Abgrenzung von Risiken,
- mehr Optionen bei der Verwendung von Gewinnen für Investitionen,
- sie dient ebenso der Vermeidung „steuerlicher Überraschungen“;
- und bietet einige vorteilhafte Optionen bezüglich einer Nachfolgeplanung.
Speziell Die meist unbekannten, jedoch höchst effektiven Vorteile einer Holding
Die oftmals hingegen unbekannten Vorteile einer Holding Gesellschaft sind
- erhebliche Vorteile durch die taktische Nutzung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen,
- bedeutende Vorteile durch den aktiven Einsatz einer Personengesellschaft innerhalb der Holding Struktur,
- signifikante Vorteile durch Beteiligungen der Holding Gesellschaft an ausländischen Kapitalgesellschaften,
- der ganz erhebliche Steuervorteil durch/bei Exit einer Tochter-Gesellschaft.
Sorgfältig geplant und rechtlich einwandfrei umgesetzt, kann eine Holding Gesellschaft somit wahrlich zu einer „Eierlegenden Wollmilchsau“ heranwachsen und dem Unternehmer auf diese Weise
- eine hohe Sicherheit, mehr Flexibilität und mehr Lebensqualität bieten,
- und darüber hinaus die Nutzung legaler Steuervorteile ermöglichen,
wie sie in dieser Weise wohl nicht mehr allzu häufig zu finden sind.
Um die möglichen Strukturen von Holding Gesellschaften
anschaulich darstellen zu können, haben wir nachfolgend die klassischen
Varianten anhand kurzer Beispiele vereinfacht dargestellt.
- Die einfache Holding Gesellschaft
- Die Doppelte Holding Gesellschaft
- Die Doppelte Holding mit Auslandsbezug
- Die Holding Gesellschaft im Ausland mit Steuervorteilen
- Die Holding unter Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Beteiligung einer Holding an einer Gesellschaft im Ausland
- Der ideale Zeitpunkt zur Gründung einer Holding
- Privacy Management Group – Fakten, Zertifikate und über 20 Jahre Erfahrung
- Kostenfreie Erstberatung – Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!
Beispiel 1 Die einfache Holding Gesellschaft
Unternehmer Uwe betreibt eine gut laufende Schlosserei, in welcher Gartenzäune hergestellt werden. Das Unternehmen wird in Form einer GmbH (Zaun GmbH) betrieben. Bereits vor 10 Jahren hat Uwe die Anteile an der Zaun GmbH in seine Holding Gesellschaft eingebracht. Inzwischen möchte Uwe jedoch, statt nur Gartenzäune, zukünftig auch Spielplatzgeräte herstellen.
Da indes insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Spielplatzgeräten recht haftungsanfällig sind, möchte Uwe die Produktion und den Vertrieb nicht mit seiner bestehenden Zaun GmbH betreiben und auch die Herstellung innerhalb der Holding Gesellschaft stellt hier natürlich keine geeignete Alternative dar. So gründet die Holding einfach eine weitere Gesellschaft, die Spiel GmbH, welche folgend mit der Entwicklung, dem Bau und dem Vertrieb der Spielplatzgeräte beginnt.
Die finanziellen Mittel für die Entwicklung und den Bau der ersten Geräte stammen aus den Gewinnen der Zaun GmbH, welche von der bestehenden Holding Gesellschaft weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden. Im Vergleich zu einer Neugründung ohne Holding Gesellschaft stehen damit mindestens 20% mehr liquide Mittel für Investitionen zur Verfügung.
Durch die seit Jahren wiederkehrend clevere Anlage und Verwendung der Gewinne stehen darüber hinaus weitere finanzielle Mittel zur Verfügung, auch hier haben sich eingesparte Steuern deutlich bemerkbar gemacht. Insgesamt stehen Uwe für sein Vorhaben somit deutlich mehr Mittel zur Verfügung, als dies der Fall gewesen wäre, hätte er durchgehend alle Gewinne privat vereinnahmt und versteuert.
Uwe hat somit folgende Vorteile, zumindest ansatzweise, genutzt
- die Möglichkeiten einer exakten Steuerung der eigenen Liquidität,
- steuerliche Vorteile,
- die Möglichkeit der Abgrenzung von Risiken,
- die verbesserte Risikostreuung,
- mehr Optionen bei der Verwendung von Gewinnen für Investitionen.
Beispiel 2 Die Doppelte Holding Gesellschaft
Ändern wir das obenstehende Beispiel etwas ab und gehen wir nun davon aus, dass an der Zaun GmbH und an der Holding Gesellschaft nicht nur Uwe, sondern auch der Geschäftsmann Gerd beteiligt sind.
Gerd hat jedoch kein Interesse an der Herstellung von Spielplatzgeräten und da er sowohl an der Zaun GmbH, als auch an der Holding Gesellschaft beteiligt ist, scheidet die Gründung einer weiteren Gesellschaft unterhalb der gemeinsamen Holding somit für Uwe aus.
Vorteilhafter wäre für Uwe aus diesem Grunde, er hielte seine Anteile an der Holding Gesellschaft mit Gerd unter Einsatz einer Personengesellschaft. Somit hätten Uwe und Gerd einerseits nicht mehr eine einfache Holding Gesellschaft, sondern nun eine Holding GmbH & Co. KG, andererseits könnte Uwe nun durch die unkomplizierte Gründung einer weiteren GmbH & Co. KG seinen Plan von einer „Spiel GmbH“ unter Ausnutzung aller gegebenen Vorteile daraus umsetzen.
Die Gewinne aus der gemeinsamen Holding mit Gerd könnte Uwe auf diese Weise mit den Verlusten der neuen Spiel GmbH & Co. KG, welche mit der Entwicklung und dem Bau der Spielplatzgeräte betraut ist, verrechnen.
Auch bei dieser Gestaltungsform stünden Uwe wieder mehr liquide Mittel zur Verfügung, als das der Fall gewesen wäre, hätte er das neue Unternehmen aus den versteuerten Dividenden der Holding Gesellschaft bezahlt. Darüber hinaus lassen sich durch diese Verfahrensweise mehr Freibeträge nutzen, so dass sich darüber hinaus noch weitere Steuervorteile erzielen lassen.
Beispiel 3 Die Doppelte Holding mit Auslandsbezug
Besonders interessant ist die Gründung und Nutzung der Doppelten bzw. Doppelstöckigen Holding auch bei Auslandsbezug.
Nehmen wir für unser kurzes Beispiel also nun an, Uwe möchte den Bau seiner Spielplatzgeräte nicht in Deutschland, sondern beispielsweise lieber in Österreich, ausführen. Dies stellt für Uwe dank der Doppelten Holding kein Problem dar, denn ein weiterer Vorteil seiner klugen Planung ist nun, dass ihn nun auch das leidige Thema einer Wegzugsbesteuerung nicht mehr berührt. Die GmbH & Co. KG schirmt vor den gravierenden Folgen des § 6 AStG in Deutschland ab.
Einem Umzug nach Österreich steht also auch diesbezüglich nichts im Wege.
Beispiel 4 Die Holding Gesellschaft im Ausland mit Steuervorteilen
Je nachdem, welche Staaten an der Holding Struktur beteiligt sind, lassen sich mit einer Doppelten Holding noch weitere Vorteile realisieren.
So lässt sich beispielsweise eine steuerfreie Konsolidierung der Gewinne von Tochtergesellschaften in verschiedenen Staaten mit einer ebenfalls steuerfreien Auszahlung an den Gesellschafter erreichen.
Gleichzeitig lassen sich die Beteiligungen, unabhängig vom Wohnort des Gesellschafters, weitgehend steuerfrei veräußern.
Beispiel 5 Die Holding unter Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen
Besonders interessant ist die Doppelte Holding Gesellschaft auch stets dann, wenn sie sich im Ausland engagieren und dabei die Vorteile eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens nutzen.
Durch eine gewissenhafte Planung und eine geschickte Gestaltung können auf diese Weise beispielsweise Gesellschaften und Gesellschafter aus verschiedenen Staaten an einem Ort Geschäfte betreiben, ohne die daraus erwirtschafteten Gewinne nochmals in ihrem Heimatland versteuern zu müssen. Möglich wird dies, wenn die nationalen Steuergesetzgebungen und die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sorgfältig miteinander in Einklang gebracht werden.
Die Besteuerung der Gewinne erfolgt dabei beispielsweise alleinig im steuerlich sehr attraktiven EU-Mittelmeerstaat Zypern. Auf diese Weise können die Gesellschafter, auch ohne Wohnsitz in Zypern, von den günstigen Steuersätzen des EU-Staats Zypern unmittelbar profitieren.
Beispiel 6 Die Beteiligung einer Holding an einer Gesellschaft im Ausland
Selbst eine einfache Holding Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften bereits erhebliche Vorzüge bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt so beispielsweise die Besteuerung von Dividenden. Grundlage hierfür kann u.a. die Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie innerhalb der EU sein.
Gerade im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produkte bietet es sich an, frühzeitig über eine Restrukturierung unter Einbeziehung ausländischer Gesellschaften oder Betriebsstätten nachzudenken. Mit der passenden Struktur lassen sich über eine Holding Gesellschaft die verfügbaren liquiden Mittel erheblich steigern. Gleichzeitig können regionale Vorteile wie ein geringeres Lohnniveau, höhere Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter oder bessere Produktionsbedingungen vorteilhaft genutzt werden.
Die Mutter-Gesellschaft (Holding) stellt später einmal das Fundament der gesamten Holding-Struktur dar. Aus diesem Grunde ist es bereits an diesem Punkt außerordentlich wichtig, unsere Experten der Strategischen Unternehmensberatung zu Rate zu ziehen.
Entscheidend ist grundsätzlich unter anderem auch, bei der Planung einer idealen Holdingstruktur insgesamt offen und aufmerksam zu bleiben. Jede Gestaltung bringt ihre eigenen Vorteile, jedoch auch ihre eigenen Nachteile mit sich. Oftmals sind gerade jedoch die Nachteile nicht wirklich prominent und so zeigt sich an so mancher Stelle eine große Diskrepanz zwischen Steuerrecht auf der einen und Gesellschaftsrecht sowie Zivilrecht auf der anderen Seite. Viele Unternehmer, die in Bezug auf ihre Holding nur mit ihrem Steuerberater oder nur mit ihrem Anwalt gesprochen haben, mussten dies bereits schmerzvoll erfahren.
Spätestens wenn ausländische Beteiligungen und Gesellschaften ins Spiel kommen, ist bei den allermeisten regionalen Steuerberatern und Anwälten kein guter Rat mehr zu bekommen. Die Materie ist häufig zu komplex und undurchsichtig, als das eine umfassende Beratung im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll durchzuführen ist. In solchen Fällen sollte dringend der Rat entsprechend ausgerichteter Experten eingeholt werden, wir sind gern für Sie da!
Achten Sie außerdem darauf, nicht allein steuerliche oder rechtliche Aspekte in den Mittelpunkt zu stellen. Die verlockendsten Steuervorteile bringen ihnen nämlich nichts, wenn Ihr gesamtes Konstrukt wegen beispielsweise einer unglücklichen Haftungsregelung eines Teilbereiches in die Insolvenz geht. Andersherum bringt es Ihnen wenig, wenn Sie eine überragende Risikosteuerung haben, jedoch die Liquidität für Wachstum fehlt. Und schließlich können Sie auch beides meistern, um dann festzustellen, dass Sie schleichend ein Gefangener Ihres eigenen Unternehmens geworden sind.
Behalten Sie daher unbedingt bei allen Überlegungen sowohl steuerliche, rechtliche, wirtschaftliche wie auch persönliche Aspekte gleichermaßen im Auge.
Keine Frage, die Gesamtplanung und Umsetzung einer für Sie optimal geeigneten Holding-Struktur ist eine echte Herausforderung. Dies zeigt sich schon daran, dass durchaus auch professionelle Berater an dieser Hürde scheitern. Aus unserer Praxis wissen wir, dass Experten meist nur wenig oder auch keine Kompetenz außerhalb des eigenen Fachbereichs besitzen und es daher gern Ihnen überlassen wird, die verschiedenen Fachbereiche in Einklang zu bringen. Jedoch ist dies ohne eine professionelle Unterstützung und Zuarbeit kaum zu leisten.
Wir helfen Ihnen, unserem Mandanten, daher nicht nur eine umfassende Strategie zu entwickeln, sondern auch die Meinungen, Vorschläge und Hinweise Ihrer Steuerberater, Anwälte und Finanzberater zu verstehen, einzuordnen und angemessen mit Ihnen gemeinsam umzusetzen.
Individuelle Beratung & Konzeptionen
Ganz gleich, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen aktiv werden möchten – bei jeder Entscheidung spielen diverse Steuerfragen eine Rolle.
Unsere Spezialisten verfügen über das erforderliche Wissen und entwickeln optimale Lösungen für Sie.
Kostenfreie Beratung
Ein erstes Gespräch mit uns, welches für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich ist, soll Ihnen beispielsweise die Möglichkeit geben
- konkrete Antworten auf Ihre aktuellen Fragen zu finden,
- mit uns über mögliche Wege bzw. Lösungsansätze zu sprechen,
- und unser Unternehmen und unsere Kompetenzen besser einschätzen zu können.
Kontaktieren Sie uns
Wann ist der ideale Zeitpunkt zur Gründung einer Holding Gesellschaft?
Wie auch bei allen anderen Gestaltungsformen, wachsen Ihre Möglichkeiten mit den Faktoren
- Wahl eines möglichst frühen Zeitpunktes,
- Flexibilität aller Beteiligten,
- Verfügbarkeit finanzieller Mittel,
- und dem zur Verfügung stehenden Zeitraum.
Sollten Sie also bei sich Bedarf an der Gründung einer Holding Gesellschaft im In- oder auch Ausland erkennen, lassen Sie uns über Ihre derzeitige Situation, Ihr Vorhaben und Ihre Ziele sprechen.
In einem ersten persönlichen Gespräch, welches für Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich ist, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit einem unserer Experten über Ihr persönliches Anliegen zunächst einmal vertraulich auszutauschen.
Vielleicht haben Sie bereits ganz konkrete Fragen, deren Antwort sich nicht so einfach im Internet finden lassen. Oder Sie haben schon ganz konkrete Pläne, es fehlen Ihnen aber noch ein paar Mosaiksteine, um ein Gesamtbild zu erhalten. Ganz gleich, an welchem Punkt Sie derzeit stehen, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und ein interessantes kostenfreies Erstgespräch mit Ihnen.
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- unser Unternehmen und unsere Kompetenzen besser einschätzen zu können,
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