Privacy Management GroupLtd. folgend kurz „PMG“ oder „Privacy Management Group“ genannt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil sämtlicher Beratungs- Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen zwischen den Unternehmen der Privacy Management GroupLtd. (kurz „PMG“ genannt) und deren Vertragspartnern (folgend benannt als Mandanten, Kunden, Nutzern und in zutreffenden Fällen auch Besuchern dieser Webseite).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf basierenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vertragspartner und PMG basieren auf dem Recht und den Standesregelungen der Republik Zypern (EU).
PMG erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen in Form eines Download-PDF auf holding-strategien.com oder per Übersendung via Mail durch PMG (kurz: LB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch dann nicht, wenn PMG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt PMG nicht an, es sei denn, PMG stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn PMG in Kenntnis entgegenstehen der oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. PMG ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung, sowie diese AGB mit einer Frist von zwei Wochen im Voraus zu ändern.
Die jeweilige Änderung wird PMG auf der entsprechenden Internetpräsenzen holding-strategien.com schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Vertragspartner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Vertragspartner dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist nachweisbar schriftlich zu kündigen.
Die Internetpräsenzen und die darin enthaltenen Informationen, Beispiele und beispielhaften Berechnungen der PMG und deren Partnergesellschaften (hier: Privacy Management GroupLtd., VAE) bieten ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung, insbesondere nicht in juristischen und steuerrechtlichen Belangen. Keiner der dargestellten Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, darauf bestimmte Handlungen vorzunehmen oder auch zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Eine verbindliche Rechtsberatung erfolgt ausschließlich über unsere Rechtsanwälte und Juristen. In Steuerfragen berät Sie ein Steuerberater im Hause der PMG. Die Rechts- und Steuerberatung kann sich auf Grund juristischer Vorschriften nur auf den Geltungsbereich der Republik Zypern beziehen.
Alle inhaltlichen Darstellungen auf unseren Webseiten, insbesondere hier auf holding-strategien.com, sind unverbindlich. Änderungen behält PMG sich jederzeit vor. PMG haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die der Nutzer durch inhaltliche Fehler erleidet. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich durch ausgewiesene Rechtsanwälte und/oder Steuerberater fachkundig beraten zu lassen. Der Inhalt der Veröffentlichungen durch PMG stellt keinen Ersatz hierfür dar.
– Allgemeine Hinweise
(1) Grundsatzregelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge unwirksam oder gar undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder darauf basierende Verträge als lückenhaft erweisen.
(2) Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zwischen PMG und dem Vertragspartner (Kunde, Mandant, Nutzer) dadurch zustande, dass PMG den Auftrag bzw. die Bestellung des Vertragspartners mit der Bereitstellung der Leistung und / oder durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Ebenfalls kann bereits auch in der in der Bereitstellung der Leistungen die Annahmeerklärung der PMG liegen. PMG behält sich vor, die Zusammenarbeit im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilig schriftliche und verbindliche Angebot der PMG, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung (Gebühren und Kosten) festgehalten sind bzw. ein mündlicher oder auch schriftlicher Auftrag des Vertragspartners (ersatzweise, bei Erteilung eines Auftrages zur Firmengründung an PMG, die Übersendung einer Kopie des Personal- oder auch Reisepasses).
Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach dem Recht der Republik Zypern. Der Vertragspartner bestätigt grundsätzlich mit Vertragsschluss ausdrücklich seine Eigenschaft als Vollkaufmann. PMG ist nicht verpflichtet, seine Vertragspartner auf diese Eigenschaft hin zu überprüfen.
PMG geht grundsätzlich bei sämtlichen Besuchern (Mandanten, Nutzern, anfragenden Personen, Interessenten) der veröffentlichten Internetpräsenzen davon aus, dass es sich bei diesen Person um Unternehmer im Sinne des Gesetzes handelt. PMG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese grundsätzliche Annahme zu überprüfen. Darüber hinaus erklärt jede Person, die mit PMG schriftlich oder auch telefonisch in Kontakt tritt, verbindlich gegenüber PMG, dass es sich in ihrer Person um einen Vollkaufmann (Unternehmer im Sinne des Gesetzes – kein Existenzgründer) handelt. Sollte eine Person nicht mit dieser Regelung einverstanden sein, so wird sie gebeten, keine Informationen über PMG anzufordern, insbesondere keine Leistungen über PMG zu beantragen. Grundsätzlich und unter Hinweis auf vorgenannte Bestimmungen ist ein Widerrufs- und auch Rücktrittsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist in jedem Fall für die richtige Eingabe und Bekanntgabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, selbst haftend verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich der PMG schriftlich mitzuteilen.
Der Mandant/Kunde der PMG hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der PMG zugerechnet werden. Zudem ist der Vertragspartner verpflichtet, in seinen Veröffentlichungen lediglich Adressen, Personen oder auch Unternehmen aufzuführen, die, soweit PMG zuzurechnen, durch PMG schriftlich zu diesem Zweck ausdrücklich und schriftlich genehmigt wurden.
Bei Einsatz einer Treuhandschaft durch ein Treuhand-Verwaltunsgunternehmen ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, weitere natürliche Personen oder auch juristische Personen zu benennen, die nicht das Treuhand-Verwaltungsunternehmen direkt betreffen. Die Veröffentlichung von natürlichen Personen, die ihrerseits im Treuhand-Verwaltungsunternehmen tätig sind, dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmingung der entsprechenden Person in einem Impressum erwähnt werden. Der Secretary ist grundsätzlich kein nach Außen stehendes Organ und somit in jedem Fall nicht in einer Veröffentlichung zu benennen. Sollte der Kunde/Auftraggeber gegen diese Regelung verstoßen, wird er einmalig ermahnt. Bei Zuwiderhandlung wird PMG und Treuhand-Verwaltungsgesellschaft aus Wichtigen Grunde mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird von beiden Seiten bereits jetzt für rechtmäßig erklärt.
Der Mandant ist verpflichtet, für die ständige Aktualität seiner bei PMG gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg, telefonisch und digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten. Etwaige Schäden die dem Vertragspartner direkt oder auch indirekt dadurch entstehen, dass PMG ihn nicht schriftlich erreicht hat, werden nicht von PMG übernommen werden (z.B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen, Schecks, etc.). Pflicht zur Recherche besteht seitens der PMG nicht.
Gibt der Vertragspartner Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der PMG als zugegangen, wenn sie an die letzte der PMG bekannt gegebenen Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege.
Der Vertragspartner wird PMG unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Insbesondere Buchhaltungsunterlagen und Belege sind hier besonders zu erwähnen. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Sollte der Mandant/Auftraggeber seine Belege der Buchhaltung nicht spätestens 3 Tage nach Ablauf eines jeden Monats per Post oder auch PDF-Mail übersendet haben, so können diese Belege in der fortlaufenden Buchhaltung keine Berücksichtigung mehr finden. Zum steuerlichen Jahresabschluss der Zypern Gesellschaft ist es erforderlich, sämtliche relevanten Verträge, Belege und Dokumente der Steuerabteilung im Hause der PMG zur Verfügung zu stellen. Spätestens am 5. Werktag nach Jahreswechsel müssen vorgenannte Buchhaltungs- und Bilanzierungs-Unterlagen PMG vorliegen. Ist dies nicht der Fall, übernimmt PMG keinerlei Haftung für eine verspätete oder gar nicht erstellte Buchhaltung und Bilanz. Der Mandant wird einmalig am Jahresende auf die Fristen via Mail nochmals hingewiesen.
Der Mandant ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Firmennamen, Produktbezeichnungen, Logos, Domainnamen, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die PMG und Erfüllungsgehilfen, Treuhandgesellschaften oder auch von PMG eingesetzte Dritte haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte, werder gegenüber dem Mandanten/Kunden, noch gegenüber Dritten.
(4) Leistungsentgelt
Wenn nichts anderes schriftlich mit PMG vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch / Vergütungsanspruch der PMG für jede einzelne Leistung in Vorkasse. Alle Leistungen der PMG die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar / Vergütung abgegolten sind, werden gesondert durch PMG berechnet. Alle der PMG erwachsenden Auslagen sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
PMG behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte (Vergütungen, Gebühren) zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Mandanten wird PMG die Gründe der Kostensenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen.
Die Leistungsentgelte sind umgehend und ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen ab Fälligkeit durch den Vertragspartner zur Zahlung fällig.
Im Verzugsfall ist PMG berechtigt, gegenüber dem Mandanten Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über den entsprechenden Diskontsatz pro Jahr zu fordern. Falls PMG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.
PMG ist im Verzugsfalle des weiteren berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, überdies, weitergeleitete Post und eingehende Anrufe im Rahmen des Post- und Telefonservices (Postweiterleitung am Registersitz) nicht anzunehmen bzw. nicht an den Mandanten weiterzuleiten.
PMG hat darüber hinaus das Recht, nach einmaliger Mahnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzuges, seine Dienste teilweise oder gänzlich einzustellen. PMG und Erfüllungsgehilfen steht es frei, von einem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich geschäftlicher Unterlagen und Dokumente Gebrauch zu machen. Gegen Zahlung sämtlicher Forderungen durch den Vertragspartner erklärt sich PMG bereits jetzt bereit, die durch die Anwendung des Zurückbehaltungsrechtes an den Vertragspartner auszuhändigen.
Der Mandant hat Einwände gegen Rechnungen von PMG unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigten den Vertragspartner nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Erkennt PMG die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet PMG zuviel gezahlte Beträge dem Vertragspartner. Veranlasst der Vertragspartner eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der PMG zu seinen Lasten und berechtigt PMG zur Kündigung des gesamten Vertrages aus wichtigem Grund.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mandanten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und diese durch PMG anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. Es gelten die weiterführenden Bestimmungen ergänzend aus (8) dieser AGB.
(5) Fremdleistungen / Beauftragung geeigneter Dritter
Die PMG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst erbringen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Die PMG wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine Rechts-, Unternehmens-, oder auch Steuerberatung über PMG ausschließlich nur durch Personen erfolgen kann, die über die erforderliche fachliche Qualifikation bzw. Berechtigung der PMG verfügen (ggf. auch im Rahmen der Besorgungsgehilfen).
6) Haftung
PMG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder PMG eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der PMG ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat.
Steht dem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Der Vertragspartner hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die PMG schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Vertragspartner das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch PMG zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner der PMG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. PMG ist berechtigt, die Nachbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für PMG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der PMG ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Vertragspartner zweifelsfrei zu beweisen. PMG kann die Eintragung eines Namens (Wunschname) durch das Handelsregster grundsätzlich und in keinem Fall garantieren.
PMG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden/Mandanten durch die Nichteintragung eines bestimmten Firmennamens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung im zuständigen Handelsregister, eine zeitlich verzögerte oder nicht erfolgte Kontoeröffnung oder ähnlichen Sachverhalten entstehen. Die Haftung für jedweden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Datenschutz
PMG erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den zyprisch gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von PMG personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mandantenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Mandant erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an unternehmensfremde und unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(8) Nicht-Zahlung, verspätete Zahlung, Teilzahlung: Zurückbehaltungsrecht und Beitreibung offener Forderungen
Die PMG ist grundsätzlich im Falle offener Forderungen gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen zurückzubehalten. Darüber hinaus ist PMG bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgemäßer Zahlung der jährlichen Gebühren (Jahresgebühren, Jahresverwaltungsgebühren) berechtigt, Konkurs gegen die Gesellschaft des Vertragspartners anzumelden, die von PMG gegründete Gesellschaft in Besitz zu nehmen oder auch am Register, auf Kosten des tatsächlichen Inhabers, zu löschen. Ausdrücklich behält sich PMG bei Nichtzahlung bzw. nicht völlständiger Zahlung generell das Recht vor, darüber hinaus zur Beitreibung bestehenden Forderungen, zivilrechtliche Schritte gegen den Mandanten / Kunden (Beneficial Owner) vorzunehmen. In diesem Fall kann Seitens des Mandanten/Kunden, des Schuldners, nicht mehr davon ausgegangen werden, dass entsprechende, und von PMG zum gerichtlichen Nachweis benötigte Informationen und Dokumente vertraulich behandelt werden. PMG ist in diesem Fall ausdrücklich berechtigt, gegenüber Gerichten und Inkasso-Unternehmen entsprechende, zur Durchsetzung der Ansprüche von PMG, benötigte Informationen und Dokumentationen zu verwenden. Darüber hinaus ist PMG berechtigt, bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden (Beneficial Owner bzw. tatsächlichen Inhaber der Gesellschaft) an Dritte abzutreten.
(9) Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich per Einschreiben zu kündigen. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a.) Der Vertragspartner ist mit der Zahlung gegenüber PMG in Verzug;
oder
b.) der Vertragspartner verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit PMG obliegenden Pflichten.
Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall in Schriftform und per Einschreiben erfolgen. Bei gerechtfertigter Kündigung gemäß vg. Punkten ist PMG keinesfalls zur Rückzahlung eventuell vom Vertragspartner erhaltener Zahlungen verpflichtet. Eine Rückzahlungsverpflichtung seitens der PMG an den Vertragspartner ist in diesen Fällen grundsätzlich und unwiderruflich ausgeschlossen.
Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Leistungserbringers (Verwalters bzw. Steuerberaters), wird dem Mandanten seitens der PMG eine einmalige Transfergebühr von 1.250,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Mandanten, besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen durch PMG.
(10) Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Zypern, soweit dies im Sachverhalt eindeutig Privacy Management Group Limited betrifft. Änderungen der AGB werden, wie bereits dargestellt, veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner ihnen nicht innerhalb genannter Frist schriftlich widerspricht. PMG wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei PMG eingegangen sein.
(11) Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern, welches die EU Datenschutzgrundverordnung beinhaltet.
United States persons (including U.S. citizens and residents) are subject to U.S. taxation on their worldwide income and may be subject to tax and other filing obligations with respect to their U.S. and non-U.S. accounts – including, for example, Form TD F 90-22.1 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts („FBAR“)). U.S. persons should consult a tax adviser for more information.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Office-Service, zur Betriebsstätte und zum Peronal-Service
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Office-Service, Betriebsstätten-Service, Personal-Service und sonstige Leistungen sind rechtsverbindlich ergänzender Bestandteil sämtlicher Beratungs- Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen zwischen den Unternehmen der Privacy Management GroupLtd. (kurz „PMG“ genannt) und deren Vertragspartnern (kurz „Kunden“, „Mandanten“, „Nutzer“ genannt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf basierenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vertragspartner und PMG basieren auf dem Recht der Republik Zypern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den oben genannten Bereich sind rechtsverbindlicher Bestandteil sämtlicher diesbezüglicher Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen zwischen Privacy Management GroupLtd. (kurz „PMG“ genannt) und deren Vertragspartnern (folgend benannt als Mandanten, Kunden, Nutzern und in zutreffenden Fällen auch Besuchern dieser Webseite).
PMG erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Office-Service, Betriebsstätten-Service und Personal-Service, sowie der aktuellen und verbindlichen Leistungsbeschreibungen (kurz: LB) auf dieser Webseite (https://www.holding-strategien.com). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch dann nicht, wenn PMG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt PMG nicht an, es sei denn, PMG stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn PMG in Kenntnis entgegenstehen der oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. PMG ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung, sowie diese AGB, mit einer Frist von zwei Wochen im Voraus zu ändern.
Die jeweilige Änderung wird PMG auf den entsprechenden Internetpräsenzen schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Vertragspartner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Vertragspartner dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist nachweisbar schriftlich zu kündigen.
– Allgemeine Hinweise
(1) Grundsatzregelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge unwirksam oder gar undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder darauf basierende Verträge als lückenhaft erweisen.
(2) Zustandekommen des Vertrages
Office-Service: Der Vertrag kommt zwischen PMG und dem Vertragspartner dadurch zustande, dass PMG den Auftrag bzw. die Bestellung des Vertragspartners mit der Bereitstellung der Leistung durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Ebenfalls kann bereits auch in der in der Bereitstellung der Leistungen die Annahmeerklärung der PMG liegen. PMG behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.
Personal-Service: Diese Serviceleistung ist eine für den Auftraggeber/Mandanten kostenfreie Hilfestellung zur Findung und Einstellung einer Arbeitskraft in der Zypern Gesellschaft. PMG übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die zur Anstellung stehende Person, für Vertragserfüllungen aus dem Arbeitsverhältnis, Zahlungsansprüche einseitiger oder auch gegenseitiger Natur. Der Auftraggeber regelt seine Vorstellungen, Ansprüche, Gehaltsvereinbarungen mit dem Arbeitnehmer selbst. Mit der Vorstellung einer arbeitssuchenden Person an den Auftraggeber endet die Tätigkeit von PMG.
Betriebsstätten-Service: Die Erfüllung des Auftrages beinhaltet, dass PMG seinem Autraggeber eine geeignete Räumlichkeit anbietet. Es liegt nicht im Verantwortungsbereich der PMG, ob aus dem Angebot ein Mietvertrag entsteht, wie dieser ggf. abgeschlossene Mietvertrag inhaltlich gestaltet ist oder ob gar die Parteien getroffene Vereinbarungen gegenseitig einhalten. PMG wird auf Wunsch dafür Sorge tragen, das der Telefonanbieter CYTA einen geeigneten Internetanschluss in der vom Auftraggeber angemieteten Räumlichkeit zur Verfügung stellt und ein Telefon (ob Mobile oder Festnetzanschluss) auf den Namen der Gesellschaft des Auftraggebers registriert. PMG behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige verbindliche Angebot der PMG in dem der Leistungsumfang und die Vergütung (Gebühren und Kosten) festgehalten sind.
Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach dem Recht der Republik Zypern. Der Vertragspartner bestätigt grundsätzlich mit Vertragsschluss ausdrücklich seine Eigenschaft als Vollkaufmann. PMG ist nicht verpflichtet, seine Vertragspartner auf diese Eigenschaft hin zu überprüfen.
PMG geht grundsätzlich bei sämtlichen Besuchern (Mandanten, Nutzern, anfragenden Personen, Interessenten) der veröffentlichten Internetpräsenzen davon aus, dass es sich bei diesen Person um Unternehmer im Sinne des Gesetzes handelt. PMG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese grundsätzliche Annahme zu überprüfen. Darüber hinaus erklärt jede Person, die mit PMG schriftlich oder auch telefonisch in Kontakt tritt, verbindlich gegenüber PMG, dass es sich in ihrer Person um einen Vollkaufmann (Unternehmer im Sinne des Gesetzes – kein Existenzgründer) handelt. Sollte eine Person nicht mit dieser Regelung einverstanden sein, so wird sie gebeten, keine Informationen über PMG anzufordern, insbesondere keine Leistungen über PMG zu beantragen.
Grundsätzlich und unter Hinweis auf vorgenannte Bestimmungen ist ein Widerrufs- und auch Rücktrittsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch den Vertragspartner der PMG schriftlich mitzuteilen.
Der Mandant/Kunde der PMG hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der PMG zugerechnet werden. Zudem ist der Vertragspartner verpflichtet, in seinen Veröffentlichungen lediglich Adressen, Personen oder auch Unternehmen aufzuführen, die, soweit PMG zuzurechnen, durch PMG schriftlich zu diesem Zweck ausdrücklich und schriftlich genehmigt wurden.
Der Mandant ist verpflichtet, für die ständige Aktualität seiner bei PMG gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg, telefonisch und digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten. Etwaige Schäden die dem Vertragspartner direkt oder auch indirekt dadurch entstehen, dass PMG ihn nicht schriftlich erreicht hat, werden nicht von PMG übernommen werden (z.B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen, Schecks, etc.). Pflicht zur Recherche besteht seitens der PMG nicht.
Gibt der Vertragspartner Änderungen der Kontaktdaten nicht schriftlich bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der PMG als zugegangen, wenn sie an die letzte der PMG bekannt gegebenen Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege.
Der Vertragspartner wird PMG unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Mandant ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Firmennamen, Produktbezeichnungen, Logos, Domainnamen, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
(4) Leistungsentgelt
Wenn nichts anderes schriftlich mit PMG vereinbart wurde, entsteht der Anspruch der PMG für jede einzelne Leistung jährlich und per Vorkasse. Alle Leistungen der PMG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Leistungsentgeld abgegolten sind, werden dem Kunden gesondert durch PMG berechnet. Alle der PMG erwachsenden Auslagen sind vom Vertragspartner zu ersetzen.
PMG behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte für den Office-Service zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Mandanten wird PMG die Gründe der Kostensenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen.
Die Leistungsentgelte für den Office-Service sind umgehend und ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen ab Fälligkeit zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist PMG berechtigt, gegenüber den Vertragspartner Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten pro Jahr zu fordern. Falls PMG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.
PMG ist im Verzugsfalle des Weiteren im Office-Service berechtigt, sämtliche vertragsgegenständliche Leistungen einzustellen, überdies weitergeleitete Post und eingehende Anrufe im Rahmen des Post- und Telefonservices nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten. PMG hat darüber hinaus das Recht, nach einmaliger Mahnung, spätestens jedoch 14 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzuges, seine Dienste teilweise oder gänzlich einzustellen. PMG und Erfüllungsgehilfen steht es frei, von einem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich geschäftlicher Unterlagen und Dokumente Gebrauch zu machen. Gegen Zahlung sämtlicher Forderungen durch den Vertragspartner erklärt sich PMG bereits jetzt bereit, die durch die Anwendung des Zurückbehaltungsrechtes an den Vertragspartner auszuhändigen.
Der Vertragspartner hat Einwände gegen Rechnungen von PMG unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigen den Vertragspartner nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Erkennt PMG die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet PMG dem Vertragspartner zu viel gezahlte Beträge. Veranlasst der Vertragspartner eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der PMG zu seinen Lasten und berechtigt PMG zur Kündigung des gesamten Vertrages aus wichtigem Grund.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und diese durch PMG anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.
(5) Fremdleistungen Office-Service
PMG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Die PMG übernimmt ggf. in vg. Fällen auch das Inkasso für erbrachte Leistung der Besorgungshilfen bzw. Fremdanbieter im Bereich Office-Service.
6) Haftung
PMG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder PMG eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der PMG ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat. Steht dem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Es gilt eine maximale Haftungsgrenze pro zurechenbarer Pflichtverletzung in Höhe Euro 50,00 – die maximale Haftungsgrenze pro 12 Monate beträgt Euro 964,00.
Der Vertragspartner hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die PMG schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Vertragspartner das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch PMG zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner der PMG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. PMG ist berechtigt, die Nachbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für PMG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der PMG ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Vertragspartner zweifelsfrei zu beweisen.
Die Haftung für jedweden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Datenschutz
PMG erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den zyprisch gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von PMG personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mandantenbetreuung, sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Mandant erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an unternehmensfremde und unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
(8) Nicht-Zahlung, verspätete Zahlung, Teilzahlung: Zurückbehaltungsrecht und Beitreibung offener Forderungen
Die PMG ist grundsätzlich im Falle offener Forderungen gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen zurückzubehalten. Darüber hinaus ist PMG bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgemäßer Zahlung einer Gebühr oder Kostenersatzes berechtigt, zivilrechtliche Ansprüche zu stellen und bei wiederholter Nichtzahlung den Konkurs gegen die Gesellschaft des Vertragspartners anzumelden. Ausdrücklich behält sich PMG bei Nichtzahlung bzw. nicht völlständiger Zahlung generell das Recht vor, darüber hinaus zur Beitreibung bestehenden Forderungen, zivilrechtliche Schritte gegen den Mandanten / Kunden (Beneficial Owner) vorzunehmen. In diesem Fall kann Seitens des Mandanten/Kunden, des Schuldners, nicht mehr davon ausgegangen werden, dass entsprechende, und von PMG zum gerichtlichen Nachweis benötigte Informationen und Dokumente vertraulich behandelt werden. PMG ist in diesem Fall ausdrücklich berechtigt, gegenüber Gerichten und Inkasso-Unternehmen entsprechende, zur Durchsetzung der Ansprüche von PMG, benötigte Informationen und Dokumentationen zu verwenden. Darüber hinaus ist PMG berechtigt, bestehende Forderungen gegenüber dem Kunden (Beneficial Owner bzw. tatsächlichen Inhaber der Gesellschaft) an Dritte abzutreten.
(9) Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich per Einschreiben zu kündigen. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a.) Der Vertragspartner ist mit der Zahlung gegenüber PMG in Verzug;
oder
b.) der Vertragspartner verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit PMG obliegenden Pflichten.
Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall in Schriftform und per Einschreiben erfolgen. Bei gerechtfertigter Kündigung gemäß vg. Punkten ist PMG keinesfalls zur Rückzahlung eventuell vom Vertragspartner erhaltener Zahlungen verpflichtet. Eine Rückzahlungsverpflichtung seitens der PMG an den Vertragspartner ist in diesen Fällen grundsätzlich und unwiderruflich ausgeschlossen.
Im Falle der Übertragung der Gesellschaftsverwaltung in die Obhut eines anderen Leistungserbringers (Verwalters bzw. Steuerberaters), wird dem Mandanten seitens der PMG eine einmalige Transfergebühr von 1.250,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Mandanten, besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen durch PMG.
(10) Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Zypern, soweit dies im Sachverhalt eindeutig Privacy Management Group Limited betrifft. Änderungen der AGB werden, wie bereits dargestellt, veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner ihnen nicht innerhalb genannter Frist schriftlich widerspricht. PMG wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinwweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei PMG eingegangen sein.
(11) Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern.
United States persons (including U.S. citizens and residents) are subject to U.S. taxation on their worldwide income and may be subject to tax and other filing obligations with respect to their U.S. and non-U.S. accounts – including, for example, Form TD F 90-22.1 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts („FBAR“)). U.S. persons should consult a tax adviser for more information.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Ausland erwirtschaftete Erträge in Ihrem Heimatland der Steuerpflicht unterliegen können. Für die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten sind ausschließlich Sie verantwortlich. Bitte lassen Sie sich daher hinsichtlich ggf. bestehender Steuerpflichten auch in Ihrem Heimatland durch einen Steuerberater oder auch Rechtsanwalt beraten.
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Stand: AGB 09.2015